Änderung Telekommuniktionsgesetz

Bisher waren die Kabelgebühren auf den Mieter umlagefähig. Nachdem die TKG-Novelle in Kraft getreten ist (01.12.2021), fällt diese Umlagefähigkeit von Kosten für Hausverteilnetze, die nach diesem Stichtag gebaut oder fertiggestellt werden, weg. Für bestehende Objekte gibt es eine Übergangsfrist. Ab dem 1.7.2024 können die TV-Kosten nicht mehr wie bisher auf die Mieter umgelegt werden. Der Mieter kann ab diesem Zeitpunkt selbst bestimmen, welchen Anbieter er wählt – oder ob er überhaupt einen Anschluss in Anspruch nehmen möchte. Eigentümer erhalten ein Sonderkündigungsrecht für den Kabelanschlussvertrag. Der Vertrag kann bis Ende Juni 2024 gekündigt werden.

Damit Vermietern die Möglichkeit besteht, die Kosten weiterhin an Ihre Mieter zu berechnen, sollte eine zusätzlichen Vereinbarung im Mietvertrag vereinbart werden oder die Kaltmiete erhöht werden. Mehrnutzerverträge, wie sie üblicherweise in einer WEG bestehen, können weiterhin geschlossen werden.


Heizkosten optimieren und sparen

Damit Heizkosten gespart werden können, sollte eine jährliche Wartung der Heizungsanlage und Beratung durch die Heizungs- Sanitärfirma Ihres Vertrauens, zur Optimierung der Anlage, erfolgen. Bei Gebäuden mit mehr als zehn Wohneinheiten, ist - soweit noch nicht erfolgt- bis 30.09.2023, einmalig ein hydraulischer Abgleich vorgeschrieben. Bei Gebäuden mit mindestens 6 Wohneinheiten sollte der hydraulische Abgleich bis 15.09.2024 erfolgen. Bei Gebäuden mit weniger als sechs Wohnungen sowie Ein- und Zweifamilienhäusern ist die Durchführung des hydraulischen Abgleichs nicht verpflichtend.


 Schimmel vermeiden, wie  heize und lüfte ich richtig?

Hier einige Tipps im Überblick:

Um möglichst schnell und effektiv einen Luftaustausch in den Räumen zu erlangen, sollte ein sogenanntes "Stoßlüften" mit mehreren weit geöffneten Fenstern vorgenommen werden. Ferner ist  auch das sogenannte "Querlüften" mit mehreren weit geöffneten Fenstern in allen Räumen der Wohnung , von Vorteil. Im Frühjar und Herbst sollte ein Lüftungsvorgang 20 Minuten andauern. Bei sehr warmen Temperaturen, beispielsweise im Sommer, sollten Sie möglichst früh Morgens oder später am Abend lüften, wenn die Temperaturen nicht mehr heiss sind. Die warme Luft schlägt sich andernfalls an den in der Wohnungen kühleren Wänden als Feuchtigkeit nieder und Schimmel kann entstehen. Bei niedrigen Temperaturen, wie im Winter, ist eine Lüftungsdauer von drei bis fünf Minuten ausreichend. Bei extrem kalter Witterung, kann sich vermehrt  Feuchtigkeit von innen an den Fensterscheiben bilden. Diese sollte regelmässig entfernt werden. Da nicht bei jedem Haushalt die Möglichkeit besteht, täglich mehrmals zu Lüften, sollte zumindest morgens und abends gelüftet werden. Ein Dauerlüften wird nicht empfohlen, da es die Räume unnötig auskühlen lässt. Je mehr Personen Ihrem Haushalt angehören, desto öfter sollte gelüftet werden.

Feuchte Luft vom Kochen, Duschen oder Baden sollte sofort entfernt werden. Haben Sie keine andere Möglichkeit (Trockner etc.) als Ihre Wäsche in der Wohnung zu trocknen, ist mehrmaliges Lüften am Tag unumgönglich. Im Schlafzimmer ist das Risiko eines Schimmelbefalls am größten. Daher sollte gerade in diesem Raum, morgens nach dem Aufstehen gelüftet werden. Durch die Atmung gibt ein Mensch nachts 200ml - 700ml an Feuchtigkeit ab. Desweiteren sollte auch im Schlafzimmer eine Mindesttemperatur von 16 Grad vorherrschen.

Je höher die Luftfeuchtigkeit und niedriger die Raumtemperatur, umso größer ist das Risiko eines Schimmelbefalls. Je nach Art und Dämmung des Gebäudes, sollten jedoch beide Aspekte im Verhältnis zusammen betrachtet werden. Eine Unterstützung zur Kontrolle der Luftfeuchtigkeit, kann ein Hygrometer sein. Bei stark unterschiedlich beheizten Räumen, sollte die Tür geschlossen werden. Ein weiterer wichtiger Punkt ist, das Schränke oder Gegenstände nicht direkt an Außenwände oder vor Heizkörper gestellt werden sollten. Im Keller sollten keine organischen Stoffe, wir Karton etc. gelagert werden, da diese besondere Nährstoffe für Schimmel bieten.




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